Eigenverwaltung ist Insolvenz — aber mit einer anderen Rollenverteilung.
In der Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich beim Schuldner. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren. Das kann Kontinuität schaffen, setzt aber eine professionelle Vorbereitung und eine belastbare Verfahrensplanung voraus.
Eigenverwaltung funktioniert nicht als spontane Reaktion auf einen bereits eskalierten Zustand. Liquiditätsplanung, Verfahrensfinanzierung, Sanierungskonzept, Gläubigerkommunikation und die Organisation insolvenzspezifischer Aufgaben müssen früh vorbereitet werden.
Der Schutzschirm kann unter gesetzlichen Voraussetzungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung genutzt werden. Er ist kein Schutz vor den gesetzlichen Anforderungen, sondern ein besonderes Instrument innerhalb des Insolvenzrechts.
Vor allem Unternehmen mit sanierungsfähigem operativem Kern, funktionierender Organisation und einer Geschäftsleitung, die bereit ist, transparent mit Beratern, Sachwalter, Gericht und Gläubigern zusammenzuarbeiten.