Es gibt selten nur eine Lösung. Aber nicht jede Lösung ist zu jedem Zeitpunkt noch verfügbar.
Kosten, Prozesse, Preise, Personal, unrentable Geschäftsbereiche und Working Capital werden angepasst. Sinnvoll, wenn das Geschäftsmodell grundsätzlich trägt.
Eigenkapital, Darlehen, Rangrücktritte oder Forderungsverzichte können Stabilität schaffen. Entscheidend ist, dass Zusagen belastbar und rechtzeitig verfügbar sind.
Banken, Factoring, Sale-and-lease-back, Investoren oder sonstige Finanzierungsbausteine können Liquidität schaffen. Neue Finanzierung darf eine strukturell unlösbare Krise nicht nur verlängern.
Einvernehmliche Stundungen, Verzichte oder Laufzeitänderungen können eine Sanierung ermöglichen, solange die Gläubiger mitziehen.
Ein präventiver Restrukturierungsrahmen für drohend zahlungsunfähige Unternehmen, der Mehrheitsentscheidungen gegen einzelne ablehnende Gläubiger ermöglichen kann.
Ein Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftsleitung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht grundsätzlich im Amt bleibt. Es verlangt Vorbereitung, belastbare Planung und professionelle Begleitung.
Eine besondere Form der Eigenverwaltungsvorbereitung bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unter gesetzlichen Voraussetzungen.
Wenn Sanierungs- oder Eigenverwaltungslösungen nicht geeignet sind, kann die Regelinsolvenz der geordnete gesetzliche Weg sein.
Ein operativ tragfähiger Geschäftsbetrieb oder Teile davon werden auf einen Erwerber übertragen; Altverbindlichkeiten verbleiben grundsätzlich im Insolvenzverfahren.
Gesellschaftsanteile können – je nach Lage – auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden. Die wirtschaftliche und insolvenzrechtliche Situation muss vorher geprüft werden.
Bei solventen, aber nicht fortzuführenden Gesellschaften kann die geordnete Liquidation der richtige Weg sein.
Die operative Tätigkeit wird kontrolliert beendet; Arbeitsrecht, Mietverhältnisse, Verträge, Rückbau, Verwertung und Gläubigerfragen müssen koordiniert werden.
Vor Eintritt zwingender Insolvenzpflichten können europäische Strukturierungs- und Umwandlungsoptionen geprüft werden. Sie sind keine Umgehung bereits bestehender Pflichten.