Fachartikel

Handlungsoptionen

Es gibt selten nur eine Lösung. Aber nicht jede Lösung ist zu jedem Zeitpunkt noch verfügbar.

01 Stabilität
02 Restrukturierung
03 Entscheidungsfenster
04 Wendepunkt
Operativ sanierenGeschäftsmodell und Liquidität stabilisieren
RestrukturierenStaRUG oder Eigenverwaltung prüfen
Kapital / FinanzierungGesellschafter- und Finanzierungsmaßnahmen
Unternehmen abgebenVerkauf oder Beteiligungsübernahme
Geordnet abwickelnLiquidation, wenn wirtschaftlich möglich
RegelinsolvenzWenn andere Wege nicht mehr tragfähig sind

Die Optionen sind nicht austauschbar. Entscheidend sind Zeitpunkt, Insolvenzreife, Finanzierung und Fortführungsfähigkeit.

Operative Sanierung →

Kosten, Prozesse, Preise, Personal, unrentable Geschäftsbereiche und Working Capital werden angepasst. Sinnvoll, wenn das Geschäftsmodell grundsätzlich trägt.

Gesellschaftermaßnahmen →

Eigenkapital, Darlehen, Rangrücktritte oder Forderungsverzichte können Stabilität schaffen. Entscheidend ist, dass Zusagen belastbar und rechtzeitig verfügbar sind.

Finanzierungsmaßnahmen →

Banken, Factoring, Sale-and-lease-back, Investoren oder sonstige Finanzierungsbausteine können Liquidität schaffen. Neue Finanzierung darf eine strukturell unlösbare Krise nicht nur verlängern.

Außergerichtlicher Vergleich →

Einvernehmliche Stundungen, Verzichte oder Laufzeitänderungen können eine Sanierung ermöglichen, solange die Gläubiger mitziehen.

StaRUG →

Ein präventiver Restrukturierungsrahmen für drohend zahlungsunfähige Unternehmen, der Mehrheitsentscheidungen gegen einzelne ablehnende Gläubiger ermöglichen kann.

Eigenverwaltung →

Ein Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftsleitung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht grundsätzlich im Amt bleibt. Es verlangt Vorbereitung, belastbare Planung und professionelle Begleitung.

Schutzschirm →

Eine besondere Form der Eigenverwaltungsvorbereitung bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unter gesetzlichen Voraussetzungen.

Regelinsolvenz →

Wenn Sanierungs- oder Eigenverwaltungslösungen nicht geeignet sind, kann die Regelinsolvenz der geordnete gesetzliche Weg sein.

Übertragende Sanierung →

Ein operativ tragfähiger Geschäftsbetrieb oder Teile davon werden auf einen Erwerber übertragen; Altverbindlichkeiten verbleiben grundsätzlich im Insolvenzverfahren.

Unternehmensübernahme →

Gesellschaftsanteile können – je nach Lage – auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden. Die wirtschaftliche und insolvenzrechtliche Situation muss vorher geprüft werden.

Liquidation →

Bei solventen, aber nicht fortzuführenden Gesellschaften kann die geordnete Liquidation der richtige Weg sein.

Betriebsstilllegung →

Die operative Tätigkeit wird kontrolliert beendet; Arbeitsrecht, Mietverhältnisse, Verträge, Rückbau, Verwertung und Gläubigerfragen müssen koordiniert werden.

Grenzüberschreitende Neuaufstellung →

Vor Eintritt zwingender Insolvenzpflichten können europäische Strukturierungs- und Umwandlungsoptionen geprüft werden. Sie sind keine Umgehung bereits bestehender Pflichten.

EK

Eric Kratzer

Initiator und fachlicher Ansprechpartner von GmbH-Krise.de

Unternehmensberater und Krisenmanager mit langjähriger Erfahrung in Unternehmenskrisen, Restrukturierungen und Unternehmensübernahmen.

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