Geordnet beenden ist eine unternehmerische Entscheidung — solange Solvenz besteht.
Eine solvente GmbH, deren Geschäft nicht fortgeführt werden soll, kann grundsätzlich liquidiert werden. Die Liquidation dient der geordneten Abwicklung, Gläubigerbefriedigung und Verteilung eines verbleibenden Vermögens.
Eine Liquidation ersetzt kein Insolvenzverfahren. Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, muss die Insolvenzantragspflicht geprüft und gegebenenfalls erfüllt werden.
Eine Stilllegung ist ein Projekt mit vielen Teilaufgaben: Personalmaßnahmen, Sozialplan und Transferlösungen, Miet- und Rückbaupflichten, Vertragsbeendigungen, Waren- und Anlagenverwertung, Datenschutz, Buchhaltung, Steuerdeklarationen und Gläubigerkommunikation.
Eine professionelle Stilllegung verfolgt nicht nur das Ziel, Kosten zu senken. Sie soll Risiken kontrollieren, Werte sichern und einen nachvollziehbaren Abschluss herstellen.