Präventive Restrukturierung vor der Insolvenz.
StaRUG ist ein Werkzeug für die drohende, nicht für die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz schafft einen präventiven Restrukturierungsrahmen. Er soll Unternehmen ermöglichen, finanzielle Verbindlichkeiten neu zu ordnen, ohne zwingend ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
StaRUG kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Unternehmen drohend zahlungsunfähig ist, das operative Geschäftsmodell aber grundsätzlich tragfähig erscheint und einzelne Gläubiger eine einvernehmliche Lösung blockieren könnten.
Ein Restrukturierungsplan kann ausgewählte Forderungen und Rechtsverhältnisse einbeziehen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Mehrheiten innerhalb der gebildeten Gruppen eine Bindung ablehnender Beteiligter ermöglichen.
StaRUG ist kein Instrument, um eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit dauerhaft außerhalb der Insolvenz zu verwalten. Sobald Insolvenzantragspflichten entstehen, muss die Lage neu bewertet werden.
Ein StaRUG-Verfahren ist kein Formularprozess. Es benötigt belastbare Unternehmensplanung, Bewertung, Gläubigerstrategie und rechtliche Strukturierung.