Fachartikel

StaRUG

Präventive Restrukturierung vor der Insolvenz.

StaRUG — präventive Restrukturierung

StaRUG ist ein Werkzeug für die drohende, nicht für die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit.

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz schafft einen präventiven Restrukturierungsrahmen. Er soll Unternehmen ermöglichen, finanzielle Verbindlichkeiten neu zu ordnen, ohne zwingend ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.

Wann es interessant wird

StaRUG kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Unternehmen drohend zahlungsunfähig ist, das operative Geschäftsmodell aber grundsätzlich tragfähig erscheint und einzelne Gläubiger eine einvernehmliche Lösung blockieren könnten.

Was es leisten kann

Ein Restrukturierungsplan kann ausgewählte Forderungen und Rechtsverhältnisse einbeziehen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Mehrheiten innerhalb der gebildeten Gruppen eine Bindung ablehnender Beteiligter ermöglichen.

Was es nicht kann

StaRUG ist kein Instrument, um eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit dauerhaft außerhalb der Insolvenz zu verwalten. Sobald Insolvenzantragspflichten entstehen, muss die Lage neu bewertet werden.

Praxis

Ein StaRUG-Verfahren ist kein Formularprozess. Es benötigt belastbare Unternehmensplanung, Bewertung, Gläubigerstrategie und rechtliche Strukturierung.

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