Europäische Mobilität bedeutet Identitätskontinuität unter gesetzlich geregeltem Schutz der Beteiligten.
Die Richtlinie (EU) 2019/2121 hat den unionsrechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen harmonisiert. Ein grenzüberschreitender Formwechsel kann es einer Kapitalgesellschaft ermöglichen, ihre Rechtsform in eine Rechtsform eines anderen Mitgliedstaats zu überführen und ihre Rechtspersönlichkeit zu erhalten.
Die Verfahren enthalten Schutzvorschriften für Gläubiger, Gesellschafter und Arbeitnehmer sowie eine Vorabbescheinigung durch die zuständige Behörde des Wegzugsstaats. Missbrauchskontrollen gehören zum System.
Eine solche Maßnahme ist kein Last-Minute-Instrument für eine bereits insolvenzreife Gesellschaft. Sie ist eine strategische Option für rechtzeitig geplante europäische Unternehmensmobilität.
Deutschland hat die Mobilitätsrichtlinie im Umwandlungsrecht umgesetzt. Für konkrete Vorhaben müssen die jeweils einschlägigen Vorschriften, Registerverfahren, Berichte, Pläne und Schutzrechte geprüft werden.