WHOA soll tragfähige Unternehmen vor einem vermeidbaren Insolvenzverfahren bewahren.
Die Wet homologatie onderhands akkoord (WHOA) gilt seit 1. Januar 2021. Sie ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen die gerichtliche Bestätigung eines außergerichtlich vorbereiteten Restrukturierungsplans. Dadurch können auch ablehnende betroffene Gläubiger oder Anteilseigner an den Plan gebunden werden.
WHOA richtet sich an Unternehmen, deren operative Aktivitäten grundsätzlich lebensfähig sein können, deren Schuldenlast aber eine Insolvenz drohen lässt.
Der Schuldner kann selbst einen Plan vorbereiten; unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Restrukturierungsexperte bestellt werden. Das niederländische Gericht kann unter anderem eine Abkühlungsperiode anordnen, die Zeit für die Vorbereitung des Plans schafft.
Ob WHOA für ein Unternehmen mit deutschem Ausgangspunkt überhaupt sinnvoll und zuständigkeitsrechtlich erreichbar ist, hängt von der konkreten Struktur ab. Eine künstliche Verlagerung nur zur Flucht aus einer bereits eingetretenen Antragspflicht ist nicht das Konzept dieser Plattform.