Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch Liquiditätsstatus
Zahlungsunfähigkeit ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke 10 % oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten beträgt.
Ein belastbarer Liquiditätsstatus ist für die Geschäftsführung ein zentrales Instrument, um die rechtliche Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit zu prüfen und zu dokumentieren.
Die konkrete Feststellung bleibt stichtags- und sachverhaltsbezogen; die zugrunde gelegten Forderungen, Fälligkeiten und verfügbaren Mittel müssen belastbar sein.
BGH, II ZR 112/21