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BGH, Urteil vom 22.10.2013 – II ZR 394/12

Altgläubiger und Quotenschaden bei Insolvenzverschleppung

InsolvenzverschleppungAltgläubigerQuotenschaden

Basisdaten

Gericht: BGH · Datum: 2013-10-22 · Aktenzeichen: II ZR 394/12

Kernaussage

Die Entscheidung betrifft die Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern bei der Insolvenzverschleppungshaftung sowie die Berechnung des Quotenschadens von Altgläubigern.

Praktische Bedeutung

Bei einer verspäteten Antragstellung kann die Schadensberechnung je nach Gläubigergruppe unterschiedlich ausfallen.

Grenzen

Der bestehende redaktionelle Bestand weist ausdrücklich darauf hin, dass genauer Wortlaut und Fundstelle vor Detailverwendung am Originalurteil zu verifizieren sind.

Quelle und Prüfstatus

BGH, II ZR 394/12

Primärquelle und redaktionelle Einordnung vor Detailverwendung verifizieren · geprüft: 2026-09-06 · Status: prüfen

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