Altgläubiger und Quotenschaden bei Insolvenzverschleppung
Die Entscheidung betrifft die Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern bei der Insolvenzverschleppungshaftung sowie die Berechnung des Quotenschadens von Altgläubigern.
Bei einer verspäteten Antragstellung kann die Schadensberechnung je nach Gläubigergruppe unterschiedlich ausfallen.
Der bestehende redaktionelle Bestand weist ausdrücklich darauf hin, dass genauer Wortlaut und Fundstelle vor Detailverwendung am Originalurteil zu verifizieren sind.
BGH, II ZR 394/12