Stundungsbitten und Vollstreckungsdruck als Indizien
Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, können auf eine Zahlungseinstellung hindeuten; Stundungsbitten sowie Mahn- und Vollstreckungsdruck können dieses Indiz verstärken.
Stundungsbitten und zunehmender Vollstreckungsdruck sollten nicht nur operativ, sondern auch als mögliche rechtliche Krisenanzeichen erfasst und dokumentiert werden.
Indizien ersetzen keine vollständige Würdigung der Liquiditätslage und der übrigen Umstände des Einzelfalls.
BGH, IX ZR 72/20