Sitzverlegung und identitätswahrende Umwandlung
Die Entscheidung unterscheidet zwischen der Verlegung einer Gesellschaft unter Beibehaltung des Rechts des Gründungsstaats und einer Umwandlung in eine Gesellschaftsform des Aufnahmestaats.
Für grenzüberschreitende Strukturierungen kommt es auf die konkrete rechtliche Konstruktion an; ein bloßer Wegzug ist nicht mit einem Formwechsel gleichzusetzen.
Cartesio ist nur ein Baustein der später durch VALE, Polbud und europäische Sekundärgesetzgebung weiterentwickelten Rechtsprechung.
EuGH, C-210/06, Cartesio