Grenzüberschreitende Verschmelzung und Niederlassungsfreiheit
Grenzüberschreitende Verschmelzungen fallen in den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit. Eine nationale Regelung, die Verschmelzungen nur zwischen inländischen Gesellschaften zulässt, kann die Niederlassungsfreiheit beschränken.
Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind grundsätzlich möglich; die konkrete Zulässigkeit hängt vom Einzelfall und den einschlägigen Verfahrensregeln ab.
Die Entscheidung begründet keine Ausnahme von bestehenden Insolvenzantragspflichten oder sonstigen zwingenden Schutzvorschriften.
EuGH, C-411/03, SEVIC Systems AG