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SEVIC Systems – C-411/03

Grenzüberschreitende Verschmelzung und Niederlassungsfreiheit

NiederlassungsfreiheitVerschmelzungEU-Mobilität

Basisdaten

Gericht: EuGH · Datum: 2005-12-13 · Aktenzeichen: C-411/03

Kernaussage

Grenzüberschreitende Verschmelzungen fallen in den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit. Eine nationale Regelung, die Verschmelzungen nur zwischen inländischen Gesellschaften zulässt, kann die Niederlassungsfreiheit beschränken.

Praktische Bedeutung

Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind grundsätzlich möglich; die konkrete Zulässigkeit hängt vom Einzelfall und den einschlägigen Verfahrensregeln ab.

Grenzen

Die Entscheidung begründet keine Ausnahme von bestehenden Insolvenzantragspflichten oder sonstigen zwingenden Schutzvorschriften.

Quelle und Prüfstatus

EuGH, C-411/03, SEVIC Systems AG

Basisdaten im redaktionellen Bestand hinterlegt · geprüft: 2026-09-06 · Status: veröffentlicht

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