Zahlungsbegriff nach § 15b InsO und Einzahlungen auf debitorische Konten
Der haftungsrechtliche Zahlungsbegriff ist wirtschaftlich zu verstehen und kann auch Verrechnungen sowie Einzahlungen auf ein debitorisch geführtes Konto erfassen.
Nach erkannter Insolvenzreife muss die Geschäftsführung nicht nur Auszahlungen, sondern auch die Kontostruktur und den Weg von Zahlungseingängen prüfen.
Kontostand, Sicherheitenlage, Zessionen und mögliche Freigabe anderer Sicherheiten können für die konkrete Bewertung entscheidend sein.
Redaktioneller Bestand nennt u. a. BGH II ZR 32/08, II ZR 273/98, II ZR 310/05, II ZR 366/13 und II ZR 100/13
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