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Zahlungsbegriff und debitorisches Konto

Zahlungsbegriff nach § 15b InsO und Einzahlungen auf debitorische Konten

debitorisches KontoZahlungsbegriffMasseverkürzung§ 15b InsO

Basisdaten

Gericht: BGH · Datum: nicht eingetragen · Aktenzeichen: mehrere Entscheidungen

Kernaussage

Der haftungsrechtliche Zahlungsbegriff ist wirtschaftlich zu verstehen und kann auch Verrechnungen sowie Einzahlungen auf ein debitorisch geführtes Konto erfassen.

Praktische Bedeutung

Nach erkannter Insolvenzreife muss die Geschäftsführung nicht nur Auszahlungen, sondern auch die Kontostruktur und den Weg von Zahlungseingängen prüfen.

Grenzen

Kontostand, Sicherheitenlage, Zessionen und mögliche Freigabe anderer Sicherheiten können für die konkrete Bewertung entscheidend sein.

Quelle und Prüfstatus

Redaktioneller Bestand nennt u. a. BGH II ZR 32/08, II ZR 273/98, II ZR 310/05, II ZR 366/13 und II ZR 100/13

Einzelne Primärquellen vor Detailverwendung separat prüfen · geprüft: 2026-09-06 · Status: veröffentlicht