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Eurofood IFSC – C-341/04

COMI und internationale Insolvenzzuständigkeit

COMIInsolvenzzuständigkeitSitzvermutung

Basisdaten

Gericht: EuGH · Datum: 2006-05-02 · Aktenzeichen: C-341/04

Kernaussage

Bei der Bestimmung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen sind objektive und für Dritte feststellbare Kriterien maßgeblich; gesellschaftsrechtlicher Sitz und insolvenzrechtlicher COMI sind voneinander zu unterscheiden.

Praktische Bedeutung

Ein formaler Sitzwechsel allein verändert den COMI nicht automatisch. Entscheidend sind die tatsächlichen, nach außen erkennbaren Verhältnisse.

Grenzen

COMI ist eine insolvenzrechtliche Zuständigkeitsfrage und nicht mit gesellschaftsrechtlicher Mobilität gleichzusetzen.

Quelle und Prüfstatus

EuGH, C-341/04, Eurofood IFSC Ltd

Basisdaten im redaktionellen Bestand hinterlegt · geprüft: 2026-09-06 · Status: veröffentlicht

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