Satzungssitz, Umwandlung und Niederlassungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit kann die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes mit Umwandlung in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats erfassen, ohne dass zwingend der tatsächliche Verwaltungssitz mitverlegt werden muss.
Polbud stärkt die gesellschaftsrechtliche Mobilität innerhalb der EU und ist für geplante grenzüberschreitende Strukturierungen ein zentraler Bezugspunkt.
Die Entscheidung verlagert nicht automatisch die internationale Insolvenzzuständigkeit und beseitigt keine bereits entstandenen insolvenzrechtlichen Pflichten.
EuGH, C-106/16, Polbud