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VALE – C-378/10

Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel

FormwechselEU-MobilitätNiederlassungsfreiheit

Basisdaten

Gericht: EuGH · Datum: 2012-07-12 · Aktenzeichen: C-378/10

Kernaussage

Ein Mitgliedstaat, der innerstaatliche Umwandlungen zulässt, darf grenzüberschreitende Umwandlungen aus einem anderen Mitgliedstaat nicht grundsätzlich ausschließen; die nationalen Verfahrensregeln bleiben dabei relevant.

Praktische Bedeutung

Ein identitätswahrender Formwechsel innerhalb der EU kann grundsätzlich möglich sein, muss aber die jeweils einschlägigen nationalen Verfahrensanforderungen einhalten.

Grenzen

Ein Formwechsel ersetzt keine Prüfung bereits bestehender Pflichten im Herkunftsstaat.

Quelle und Prüfstatus

EuGH, C-378/10, VALE

Basisdaten im redaktionellen Bestand hinterlegt · geprüft: 2026-09-06 · Status: veröffentlicht