Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel
Ein Mitgliedstaat, der innerstaatliche Umwandlungen zulässt, darf grenzüberschreitende Umwandlungen aus einem anderen Mitgliedstaat nicht grundsätzlich ausschließen; die nationalen Verfahrensregeln bleiben dabei relevant.
Ein identitätswahrender Formwechsel innerhalb der EU kann grundsätzlich möglich sein, muss aber die jeweils einschlägigen nationalen Verfahrensanforderungen einhalten.
Ein Formwechsel ersetzt keine Prüfung bereits bestehender Pflichten im Herkunftsstaat.
EuGH, C-378/10, VALE